An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Teilnehmer ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.
Die Reitabzeichen 10 - 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen)
Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.
2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürtzen Bügeln
Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inkl. des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen.
3. Stationsprüfungen
Station 1:
Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
Station 2:
Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
Station 3:
Bodenarbeit: siehe Inhalte Reitabzeichen 9 (Station 3), zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt
Prüfungsergebnis
1. Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend.
Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein.
2. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
Wiederholung der Prüfung
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.
2. Das Reitabzeichen 8 kann jährlich neu erworben werden.
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Buchtipp:
Die Reitabzeichen 10 - 6